Wett­bewerbs­regeln


I. Altersgrenze  

An dem Gesangswettbewerb „Die Meistersinger von Nürnberg“ können junge Sänger*innen teilnehmen, die am ersten Tag des Wettbewerbs (23.7.2022) mindestens 18 und höchstens 36 Jahre alt sind. (Die Änderung der Altersobergrenze wurde aufgrund der Coronakrise vorgenommen und soll allen Kandidat*innen des Wettbewerbs 2020 die Chance geben, sich in 2022 erneut zu bewerben.)


II. Arienauswahl  

Die Kandidat*innen müssen für die Bewerbung eine Auswahl von 6 Arien einreichen, darunter eine Arie von Mozart. Bei Fragen rund um die Arienauswahl können sich die Kandidat*innen an das Organisationsteam wenden. Das Organisationsteam hat das Recht, Kandidat*innen oder die Zusammenstellung der von ihnen ausgewählten Arien abzulehnen.


III. Bewerbung

Sänger*innen können sich ab November 2021 auf dieser Seite bewerben.


Bewerbungsfrist für die Einreichung der Bewerbung: 28. Februar 2022 

Nach Eingang der Bewerbungen wird die Jury die Bewerbungen sichten und entscheiden, wer zu den Vorrunden nach Nürnberg eingeladen wird. Die Kandidat*innen werden per Email informiert. Für die Bewerbung müssen neben der Arienauswahl (siehe II.) auch Tonbeispiele eingereicht werden. 

Kriterien für die Tonbeispiele: 

  • Die Jury wählt anhand der eingereichten Tonbeispiele die Kandidat*innen für die Vorrunden in Nürnberg aus. 
  • Es müssen 3 Arien aus der in der Bewerbung angegeben Arienauswahl (siehe II.), inklusive der Arie von Mozart, als Tonbeispiel eingereicht werden.
  • Es werden nur Musikbeispiele auf folgenden Portalen akzeptiert: Youtube, Vimeo oder Soundcloud. CDs können leider nicht bearbeitet werden.
  • Bitte achten Sie auf bestmögliche Tonqualität.

Folgenden Tipps helfen die Qualität der Tonbeispiele zu verbessern:

  • Bitte verzichten Sie auf Aufnahmen in Kirchen.
  • Nutzen Sie ggf. einen „Handheld Recorder“ als Aufnahmegerät (bspw. Tascam DR-40, Zoom H4N, etc.).
  • Bitte nehmen Sie die Aufnahmen nicht aus zu großer Distanz auf.   

Für Aufnahmen mit dem Smartphone:

  • Bitte im Querformat filmen
  • Bitte möglichst in 1080p filmen
  • Bitte mit der Hauptkamera filmen (bessere Qualität), ggf. mit Stativ oder Hilfsmittel für ein ruhiges Bild
  • Bitte nicht gegen das Licht filmen (bspw. Fenster im Hintergrund)
  • Bitte Kamera vorher mit sauberem Tuch abwischen (Fett, etc. führt zu einem „milchigen“ Look).

 

IV. Keine internationalen Vorauswahlen in 2022

Aufgrund der andauernden angespannten weltweiten Situation hinsichtlich des Coronavirus wird es in 2022 keine internationalen Vorauswahlen geben. Die Jury wählt anhand der eingereichten Bewerbungen die Kandidat*innen für die Vorrunden in Nürnberg aus. Bitte beachten Sie auch die neuen Bewerbungskriterien unter „III. Bewerbung“.


V. Vorrunden in Nürnberg

Für die Vorrunden in Nürnberg im Juli 2022, zu denen nach Sichtung der Bewerbungen gezielt Kandidat*innen eingeladen werden, müssen die Sänger*innen alle 6 angegebenen Arien vorbereiten. Die Sänger*innen dürfen bei der Vorrunde die erste Arie selbst wählen. Der Jury steht es frei, bei Bedarf den Vortrag einer zweiten Arie zu verlangen.

Für jede Runde des Wettbewerbs wird die Reihenfolge der Bewerber*innen bestimmt und kann nur in Ausnahmefällen mit Einverständnis der Jury geändert werden. Alle eingeschriebenen Kandidat*innen müssen ausnahmslos an der Bekanntgabe der Reihenfolge im Foyer des Schauspielhauses teilnehmen (Termin wird noch bekannt gegeben). 

Nach der Bekanntgabe wird den Kandidat*innen auf Wunsch ein*e Klavierbegleiter*in zur Verfügung gestellt. Vor jeder Runde ist eine Probe vorgesehen. Die Proben finden in Proberäumen in der angegebenen Reihenfolge statt.

Alle Vorrunden in Nürnberg finden mit Klavierbegleiter*innen statt und sind für das Publikum öffentlich und bei freiem Eintritt zugänglich.


VI. Semifinale/Finale

Die Sänger*innen dürfen beim Semifinale die erste Arie selbst wählen. Der Jury steht es frei, bei Bedarf den Vortrag einer zweiten Arie zu verlangen.

Das Semifinale findet mit Klavierbegleitung/Korrepetitor*innen statt und ist öffentlich zugänglich. Karten für das Semifinale sind im freien Verkauf erhältlich.

Beim Finale in Nürnberg wählt ausschließlich die Jury die vorzutragenden Arien aus den 6 Arien aus. Das Finale wird von der Staatsphilharmonie Nürnberg begleitet. Karten für das Finale sind im freien Verkauf erhältlich.


VII. Weitere Regelungen   

  • Alle Kandidat*innen tragen ihre Arien in Originalsprache vor.
  • Alle Kandidat*innen singen in mindestens zwei Sprachen.
  • Die Kandidat*innen sind an ihr vorgeschlagenes Programm gebunden. Eine Änderung ist nicht gestattet.
  • Alle Arien werden auswendig vorgetragen.
  • Die Kandidat*innen müssen lesbare Klavierauszüge vorlegen.
  • Die Entscheidungen des Organisationsteams sind unanfechtbar.
  • Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.
  • Sollte es während des Wettbewerbs dennoch zu Einwänden kommen, so werden sie vom Organisationsteam dem Präsidenten des Wettbewerbs unterbreitet, der nach Beratung mit der Jury die notwendigen Entscheidungen trifft.
  • Die Preisträger*innen verpflichten sich am Preisträgerkonzert auf dem Nürnberger Hauptmarkt teilzunehmen.  

VIII. Einschreibung/Gebühren   

Alle Kandidat*innen sind erst dann vollständig für den Wettbewerb eingeschrieben und werden angehört, wenn die Registrationsgebühr von 50 € termingerecht gezahlt wurde. Im Anschluss werden alle Bewerbungen gesichtet und angehört und die Kandidat*innen erhalten eine Zu- oder Absage für die Vorrunden in Nürnberg. Erreicht ein*e Kandidat*in die Vorrunde in Nürnberg nicht, wird die Registrationsgebühr nicht zurückerstattet.

Bitte überweisen Sie die Registrationsgebühr in Höhe von 50 € auf folgendes Konto:

Stiftung Staatstheater Nürnberg

IBAN: DE50 7605 0101 0013 0079 01

BIC:  SSKNDE77XXX

Der Verwendungszweck muss folgendes enthalten: Ihre Anmelde-ID, Nachname, Vorname: „MSW ID XXXX, Nachname, Vorname“

Ohne diese Angaben kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden!

Die Kandidat*innen, die eingeladen werden, um am Wettbewerb in Nürnberg im Juli 2022 teilzunehmen, müssen eine Teilnahmegebühr in Höhe von 170 € zahlen.

Alle Kandidat*innen erhalten für die Dauer ihrer Teilnahme am Wettbewerb in Nürnberg eine Aufenthaltsvergütung in Höhe von 35 € pro tatsächlich teilgenommenem Wettbewerbstag. Diese Summe wird den Kandidat*innen nach dem Ende des Wettbewerbs überwiesen.

Die Kandidat*innen verpflichten sich mit dieser Einschreibung für den Wettbewerb zur vorbehaltlosen Annahme der Wettbewerbsbedingungen und allen ihren Bestimmungen. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung der Wettbewerbsbedingungen.

Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, z.B. betriebliche Störungen, Streik, notwendige bauliche Maßnahmen, behördliche Anordnung, Theaterbrand, Stromausfall, Verbot durch den Urheber, Erkrankung im Ensemble usw. der Gesangswettbewerb abgesagt werden, kann das Staatstheater Nürnberg in keiner Weise von den Kandidat*innen zur Verantwortung gezogen werden, und ist daher frei von jeglichen Verpflichtungen wie z.B. der Zahlung von Entschädigungen oder Erstattung entstandener Kosten.